Fotos von Kindern: was erlaubt ist und was du stattdessen zeigen kannst
Schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten, Widerruf, Alternativen ohne Gesichter und die Regeln auf feriolo.ch beim Hochladen von Bildern.
Aktualisiert am 12. September 2026
Ein Bild von lachenden Kindern im Wald oder in der Turnhalle wirkt. Genau darum ist die Versuchung gross, das schönste Foto der letzten Ferienwoche in die Ausschreibung zu setzen. Bevor du das tust, lohnt sich ein Moment des Nachdenkens: Wer ist auf dem Bild, hat jemand zugestimmt, und wer hat das Recht, die Zustimmung zurückzuziehen? Dieser Artikel ordnet die Fragen. Er ist keine Rechtsberatung. Bei konkreten Unsicherheiten hilft eine Fachperson oder der Datenschutzbeauftragte deines Kantons.
Warum das mehr ist als eine Höflichkeit
Bilder, auf denen eine Person erkennbar ist, sind Personendaten. Bei Kindern kommt dazu, dass sie selbst nicht wirksam zustimmen können und die Entscheidung bei den Erziehungsberechtigten liegt. Das Datenschutzgesetz des Bundes schützt solche Daten, und bei Bildern von Kindern für Werbezwecke ist die schriftliche Einwilligung in der Praxis der sichere Weg. Dazu kommt das Recht am eigenen Bild als Teil des Persönlichkeitsschutzes. Ein Foto ohne Einwilligung kann dich also nicht nur den Goodwill einer Familie kosten, sondern auch eine Aufforderung zur Löschung oder mehr.
Einwilligung schriftlich und konkret
Wenn du Bilder mit erkennbaren Kindern verwenden willst, hol die Einwilligung der Erziehungsberechtigten schriftlich ein. Bewährt hat sich ein kurzes Formular bei der Anmeldung mit einem eigenen Feld, das nicht mit der Anmeldung selbst verknüpft ist. Wer nicht zustimmt, kann trotzdem teilnehmen. Das Formular sollte nennen:
- wofür die Bilder verwendet werden: Website, Verzeichnisse wie feriolo.ch, Social Media, Flyer
- wie lange sie verwendet werden
- dass die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann und wie
- wer bei dir Ansprechperson ist
Eine pauschale Zeile «Fotos dürfen verwendet werden» reicht nicht, weil niemand weiss, was damit gemeint ist. Bei getrennt lebenden Eltern ist es sicherer, wenn beide unterschreiben.
Widerruf ernst nehmen
Eine Einwilligung gilt, bis sie zurückgezogen wird. Das kann Jahre später passieren, etwa wenn das Kind älter ist und selbst nicht mehr auf einem Flyer erscheinen will. Führe deshalb eine einfache Liste: Welches Bild, welche Kinder, wo verwendet, Einwilligung von wem, Datum. Kommt ein Widerruf, kannst du das Bild überall entfernen, ohne suchen zu müssen. Antworte auf einen Widerruf kurz und freundlich und bestätige die Löschung. Diskussionen lohnen sich nicht.
Die Regeln auf feriolo.ch
Beim Hochladen eines Bildes setzt du einen Haken, mit dem du bestätigst, dass für alle erkennbaren Kinder eine schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Diese Bestätigung ist Teil der Richtlinien, denen du beim Eintragen zustimmst. Wird ein Bild gemeldet, etwa von Eltern, die ihr Kind darauf erkennen, entfernt feriolo.ch das Bild innert 24 Stunden und informiert dich. Ein gemeldetes Bild ist kein Vorwurf, aber ein Grund, deine Liste zu prüfen. Wer wiederholt Bilder ohne Einwilligung hochlädt, verliert den Eintrag.
Alternativen, die oft besser wirken
Die gute Nachricht: Für die Ausschreibung brauchst du keine Kindergesichter. Was Eltern sehen wollen, ist der Ort und die Stimmung. Das lässt sich ohne Einwilligung zeigen:
- Räume und Orte: die aufgeräumte Werkstatt, die Halle mit aufgebautem Parcours, die Waldlichtung mit Feuerstelle, der Bauernhof am Morgen.
- Material: Farbtöpfe, Kletterseile, Instrumente, ein Tisch voller Bastelmaterial, das Mittagessen auf dem Tisch.
- Natur und Details: ein Weg im Wald, Hände an einem Werkstück, Schuhe vor der Tür, Kreide auf dem Boden.
- Kinder von hinten oder in der Weite: nur wenn niemand erkennbar ist, auch nicht an Kleidung oder Frisur. Im Zweifel weglassen.
- Illustrationen: eine einfache Zeichnung oder ein Piktogramm deiner Aktivität ist auf Verzeichnisseiten oft klarer als ein Foto.
Solche Bilder kannst du einmal machen und über Jahre verwenden, ohne dass sich ein Kind später darauf wiederfindet.
Der Ablauf, der sich einspielt
- Bei der Anmeldung liegt das Einwilligungsformular bei, getrennt von der Anmeldung.
- Du fotografierst Orte und Material vor dem Camp, wenn noch keine Kinder da sind.
- Bilder mit Kindern nimmst du nur, wenn die Einwilligung vorliegt, und notierst sie in der Liste.
- Beim Hochladen auf feriolo.ch setzt du den Haken nur, wenn das für jedes Bild stimmt.
- Kommt ein Widerruf oder eine Meldung, entfernst du das Bild überall und bestätigst das.
Kurz-Checkliste
- Einwilligung schriftlich, konkret, getrennt von der Anmeldung.
- Liste mit Bild, Kindern, Verwendung und Datum ist vorhanden.
- Widerruf wird ohne Diskussion umgesetzt.
- Bilder ohne Gesichter sind die Regel, Bilder mit Kindern die begründete Ausnahme.
- Der Haken beim Hochladen wird nur gesetzt, wenn er stimmt.
Weitere Fragen zu Bildern und Einträgen beantwortet die Seite mit den Fragen von Anbietern. Wenn dein Bildmaterial bereit ist: Trag dein Angebot auf feriolo.ch ein.